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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 | 93 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 472857 | ||
Datum | 26.03.2008 14:36 MSG-Nr: [ 472857 ] | 39265 x gelesen | ||
Ich glaube, das wurde hier schonmal diskutiert, aber frage trotzdem noch mal nach: Eine Kommune muss ja nicht die Bescheinigung eines jeden Arztes akzeptieren, es ist rechtlich unproblematisch, wenn sie sagt: "Meine AGT sehe ich nur als tauglich an, wenn sie zum Arzt Dr. XY gehen."? Da kann sich dann kein Arzt gegen wehren, der nicht berücksichtigt wird? Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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