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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 473741 | ||
Datum | 29.03.2008 22:22 MSG-Nr: [ 473741 ] | 54378 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Alexander Sucker Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Atemschutztauglichkeit und und den Führungsqualitäten. Ich auch nicht, aber zumindest beim Lehrgang, wenn der Veranstalter entsprechende Einsatzübungen absolviert, wo die Leute auch unter Atemschutz tätig werden. Geschrieben von Alexander Sucker Die G26.3 prüft nur speziell für den Atemschutzeinsatz und nichts anderes. Und wenn ein Zugführer unter Atemschutz tätig werden muss ist irgendetwas in der Regel schief gegangen. Wenn wir über die Funktion ZF im Einsatz sprechen, ist es nicht allzu üblich. Aber mit der Qualifikation ist sehrwohl ein Einsatz unter PA möglich. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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