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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Qualitätsmanagement / Verschärfung TRBA 250 | 7 Beiträge | ||
Autor | Loth8ar 8L., Hilden / NRW | 476477 | ||
Datum | 10.04.2008 15:13 MSG-Nr: [ 476477 ] | 6437 x gelesen | ||
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Ich habe zwei Frage: Frage 1: Habe heute ein Rundschreiben erhalten, wo nach die TRBA 250 am 14.02.2008 verschärft wurde. Darin heißt es: Der Einsatz verletzungssicherer Instrument ist jetzt Pflicht. Stimmt dies ? Frage 2: In welchem § im SGB V kann ich was über das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst nachlesen? Ich bedanke mich im Vorfeld für Eure Antworten. Einen sonnigen Tag noch! | ||||
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