Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wo sind Mitarbeiter des Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet? | 61 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 478577 |
Datum | 20.04.2008 23:56 MSG-Nr: [ 478577 ] | 15061 x gelesen |
Feuerwehr
Geschrieben von Ulrich Cimolinowo steht geschrieben, dass ein Handwerker als städt. Angestellter und Gerätewart der Feuerwehr zu verbeamten ist?
Handwerker als städtische Beschäftigte bei der FW kenne ich auch: die halten die Liegenschaften der Feuerwehr in Stand, also die Feuerwachen und Gerätehäuser der FF. Die haben aber mit dem Einsatzdienst so viel zu tun wie die Reinigungskräfte...
Gerätewarte sind bei uns im Regelfall Feuerwehrleute, die sich auf eine Stelle im Tagesdienst beworben haben.
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen § 13 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen.
(2) Die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr sind zu Beamten zu ernennen.
Wenn ich mir den Text so durchlese kann es in NRW nicht sein, dass ein Mitarbeiter der den Einsatzdienst einer ständig besetzten Wache sicher stellt, kein Beamter ist. Egal, womit er sich in der einsatzfreien Zeit beschäftigt...
Jetzt bin ich leider kein gut bezahlter Jurist. Aber so hört sich das für mich an...
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviele Feuerführungskräfte gibts nochmal, die kommunal oder in den Kreisen (auch für Brandschutzaufgaben!) arbeiten und KEINE feuerwehrtechnischen Beamte sind?
Wie? Sowas gibt es? Wo denn?
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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