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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Organisationsverschulden? | 5 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 482878 | ||
Datum | 15.05.2008 07:53 MSG-Nr: [ 482878 ] | 6204 x gelesen | ||
Hallo, im Kontext mit der kürzlich geführen Diskussion um TSA-Feuerwehren geistert mir seit ein paar Tagen folgende Frage im Kopf herum. Mal angenommen, eine Einheit der Gefahrenabwehr wäre aufgrund suboptimaler Ausrüstung nicht oder nur mit großer Zeitverzögerung in der Lage, wirkungsvolle Hilfe zu leisen. Greifen in dem Falle die entsprechenden Paragraphen des BGB (mir sind bei meiner Recherche die § 823 und 839 begegnet, evtl. gibt es auch noch weitere)? Wie sieht das ganze auf der strafrechtlichen Seite aus? Grüße Micha | ||||
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