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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Welche Mindestausstattung Schutzkleidung??? | 5 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484232 | ||
Datum | 22.05.2008 09:53 MSG-Nr: [ 484232 ] | 5679 x gelesen | ||
Hallo zusammen, hier einen Anfrage, die ich nur weiterleiten möchte. Welche Schutzkleidung muß jedem FA mindestens zur Verfügung gestellt werden? Die angesprochene FF hat für JEDEN FA (wegen der Einheitlichkeit) eine HUPF 1 ÜBERjacke und HUPF 4 ÜBERhose zur Verfügung gestellt. Nun sind die ganz alten Baumwollhosen und Jacken (weit vor HUPF Zeiten beschafft) verschlissen. Seitens der Führung und Verwaltung wird eine Ersatzbeschaffung abgelehnt. Begründung = Es reicht eine HUPF 1/4 Ausrüstung - HUPF 2/3 wäre nett, aber weder vorgeschrieben, noch notwendig. Gib es (für NRW) eine rechtliche Grundlage das auch "einfache" Schutzkleidung bechafft werden muß? Logische Gründe, entsprechende Argumente und verständliche Beispiele gibt es ausreihend - damit läßt sich aber leider nich rechtlich argumentieren. Antworten können gerne hier gepostet werden, da die Kameraden mitlesen, aber nicht schreiben / fragen (dürfen/wollen / sich trauen) Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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