Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Welche Mindestausstattung Schutzkleidung??? | 5 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 484263 |
Datum | 22.05.2008 11:57 MSG-Nr: [ 484263 ] | 4415 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
gesunder Menschenverstand
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Geschrieben von Hubert KohnenDie angesprochene FF hat für JEDEN FA (wegen der Einheitlichkeit) eine HUPF 1 ÜBERjacke und HUPF 4 ÜBERhose zur Verfügung gestellt.
Nun sind die ganz alten Baumwollhosen und Jacken (weit vor HUPF Zeiten beschafft) verschlissen.
Seitens der Führung und Verwaltung wird eine Ersatzbeschaffung abgelehnt. Begründung = Es reicht eine HUPF 1/4 Ausrüstung - HUPF 2/3 wäre nett, aber weder vorgeschrieben, noch notwendig.
1. FwDV 1 nochmal lesen. Kap. 2, da .v.a. 2.1 bzw. UVV Feuerwehr GUV-V C53, §12
2. GMV einschalten und überlegen was preiswerter ist (einheitliche Einsatzkleidung in Form von HuPF 2 und 3, für die mit Bedarf 1 und 4 als SONDERschutzkleidung), oder für alle 1 und 4, die dann häufiger kaputt ist!
3. Was macht die Feuerwehr eigentlich im Hochsommer bei Einsätzen im Freien über Stunden?
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|