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Thema | Alle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik' | 74 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 486141 |
Datum | 29.05.2008 23:41 MSG-Nr: [ 486141 ] | 16920 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Tach, Post!
Geschrieben von Gerhard Bayer.. na endlich - genau das wollten ein halbes Dutend Leute Dir seit Stunden erklären ...
Is ja gut, ich habs jetzt auch kapiert.
Es erschien mir unlogisch, warum ich bei einem zGG Anhänger kleiner 750 kg ein Zuggewicht bis 4.250 kg fahren darf, bei einem zGG Anhänger größer als 750 kg aber nur bis 3.500 kg.
Wenn ich einen Sprinter mit 3.500 kg zGG habe, darf ich einen Anhänger von 750 kg ziehen. Wenn mein Sprinter aber nur 2.800 kg zGG hat, dann darf der Anhänger auch nur 750 kg und keine 1.450 kg haben. Den Sinn dahinter verstehe ich nicht.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)
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