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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaWer kann mir`s erklären????33 Beiträge
AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken488034
Datum07.06.2008 16:42      MSG-Nr: [ 488034 ]13204 x gelesen

Geschrieben von Volker Leiste Eine Werkfeuerwehr ist eine staatl. anerkannte betriebliche Feuerwehr. Sie ersetzt (!) i.d.R. auf dem Werksgelände die öffentliche Feuerwehr. Die Frage der Einsatzleitung hängt von einigen Details ab - liegt aber in den meisten Fällen bei der WF. Die WF hat behördliche Auflagen zu erfüllen, die von der jeweiligen Regierungsbehörde festgesetzt werden. I.d.R. sind dies die 10minütige Hilfsfrist und eine Gruppenbesatzung als Mindeststandards, dazu ein genormtes Löschfahrzeug. Implizit bedeutet dies auch eine 2/3 Quote von AGT. Zudem sind die FwDv einzuhalten.
Die WF kann aus Eigeninteresse der Betriebes oder auf Basis von behördlichen Auflagen gegründet werden.
[...]
Werkfeuerwehr wird man mit Rechtsgültigkeit des Genehmigungsbescheides des jeweiligen Regierungspräsidiums (Bayern).

Die Personalfrage ist grundsätzlich nicht für die Anerkennung als WF entscheidend. Die Mehrzahl aller Wfen arbeiten mit nebenberuflichem oder frewilligem Personal. Hauptberufliches Personal findet sich nur in besonderen Großunternehmen - die Stärke wird im Genehmigungsbescheid vorgegeben - i.d.R. durch freiwillige Kräfte verstärkt.

Gruß aus dem wfv-Bayern e.V.
Volker


Stimme Volker bedingt zu.

Die Hilfsfrist ist abhängig von der Art und Nutzung des Betriebsgeländes. Kommt die Industriebaurichtlinie zum tragen, beträgt die Hilfsfrist 5 Minuten.

Ebenfalls ist die Gruppenstärke bei der Industriebaurichtlinie reduziert auf Staffelstärke; allerdings müssen die Mitarbeiter eine BF-Ausbildung haben.

Die 2/3-Mehrheit als AGT-Träger ist nicht explizit festgelegt. Allerdings ist es erforderlich - so es sich nicht um eine große Werkfeuerwehr handelt - daß ALLE Mitarbeiter im Alarmdienst AGT sind, da bis zu bestimmten Größen der WF die MA rotierend einsetzbar sein müssen.

Dies ist zwar nirgends festgelegt, aber Dienstplanmäßig oftmals nicht anders abzudecken, darum ist es aus anderen gesetzlichen Vorschriften ableitbar.

Die FWDV'en sind auch nur bedingt einzuhalten, da bei Industriebauten und der dazu relativ geringen Größe einer WF eine FWDV oftmals wenig Sinn macht. Man muss sie kennen, ja, aber nicht explizit danach handeln. Völlig losgelöst davon sind natürlich sicherheitsrelevante FWDV'en bzw. GUV-Blättchen etc.

Gruß

Klaus


Liebe Grüße

Klaus
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Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte...

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 01.06.2008 14:31 Heik7o B7., Weimar
 01.06.2008 14:35 ., Kruft
 01.06.2008 14:38 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.06.2008 14:58 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 01.06.2008 15:06 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 14:38 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 14:40 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.06.2008 14:44 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 14:53 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.06.2008 15:01 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 15:20 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.06.2008 15:32 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 17.06.2008 11:07 Hube7rt 7K., Erkelenz
 01.06.2008 15:05 Thom7as 7C., Zweibrücken
 01.06.2008 15:10 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
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 02.06.2008 11:17 Thom7as 7C., Zweibrücken
 04.06.2008 17:46 Volk7er 7L., Erlangen
 17.06.2008 02:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 17.06.2008 10:46 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 17.06.2008 11:02 Hube7rt 7K., Erkelenz
 17.06.2008 11:16 Kers7ten7 N.7, Stuttgart
 01.06.2008 14:49 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
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 01.06.2008 22:59 Volk7er 7L., Erlangen
 07.06.2008 16:42 ., Nürnberg
 07.06.2008 18:17 Volk7er 7L., Erlangen
 17.06.2008 07:37 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein

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