Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Freistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung | 11 Beiträge |
Autor | Paul8 P.8, Berlin / Berliin | 488666 |
Datum | 10.06.2008 13:13 MSG-Nr: [ 488666 ] | 7532 x gelesen |
Katastrophenschutz
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Nachdem mein letzter Beitrag ganz schnell gesperrt wurde, weil ich meinen Nachnamen abgekürzt habe, probiere ich es einfach nochmal...
Meine Freundin und Ich erwarten bald Nachwuchs und mir hat sich die Frage gestellt, ob man aus diesem Grund von der KatS Behörde beurlaubt werden kann, bzw ob die Verpflichtung evtl wegfällt?
Es gibt ja eine solche Regelung bezüglich der Wehrpflicht/Zivildienst. Ein Freund von mir wurde deshalb nie zum Dienst an der Waffe oder Alternativdienst gezogen... Auf Seiten des BBK und co habe ich leider nichts gefunden.
Falls es nicht klar geworden ist, ich leiste meinen Ersatzdienst bei der Feuerwehr. :)
Kann mir jemand dazu etwas sagen? Dankeschöön.
Paul
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| 10.06.2008 13:13 |
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Paul7 P.7, Berlin |
| 10.06.2008 13:21 |
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., München | |