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RubrikSonstiges zurück
ThemaStellung Sanitätpersonal nach Genfer Konvention5 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü489523
Datum15.06.2008 21:49      MSG-Nr: [ 489523 ]3922 x gelesen

Hallo!

Da ich gerade eine aus meier Sicht etwas exotische Frage gestelt bekommen habe gebe ich sie mal weiter:

Zitate aus dem Genfer Abkommen:

Dem in Artikel 24 erwähnten Personal wird das Personal der von ihrer Regierung gebührend anerkannten und zugelassenen nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und anderer freiwilliger Hilfsgesellschaften, das für dieselben Aufgaben wie das im genannten Artikel erwähnte Personal verwendet wird, gleichgestellt, unter der Voraussetzung, dass das Personal dieser Gesellschaften den Militärgesetzen und -vorschriften unterstellt ist.

In jedem Lager soll der rangälteste Militärarzt des höchsten Dienstgrades gegenüber den militärischen Behörden für die gesamte Tätigkeit des zurückgehaltenen Sanitätspersonals verantwortlich sein. Zu diesem Zweck haben sich die am Konflikt beteiligten Parteien schon bei Beginn der Feindseligkeiten über das Dienstgradverhältnis ihres Sanitätspersonals, einschliesslich desjenigen der in Artikel 26 erwähnten Gesellschaften, zu verständigen.

Dazu die Frage:

Wo steht es detailliert ausgeführt, wie das umzusetzen ist?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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 15.06.2008 21:49 Jose7f M7., Bad Urach
 15.06.2008 23:57 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 16.06.2008 09:28 Matt7hia7s O7., Waldems
 16.06.2008 13:24 ., Bad Hersfeld
 16.06.2008 14:36 Matt7hia7s O7., Waldems

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