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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Personalproblem in der Feuerwehr -> Verpflichtung!? | 22 Beiträge | ||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 494715 | ||
Datum | 12.07.2008 12:57 MSG-Nr: [ 494715 ] | 7691 x gelesen | ||
§12 LBKG RLP Alle Einwohner vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden.Ausgenommen sind Personen, deren Freistellung im öffentlichen Interesse liegt, und Angehörige der Organisationen und Einrichtungen im Sinne des § 10 Satz 2, soweit der Dienst in diesen Organisationen und Einrichtungen von dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium als Ersatz für den Feuerwehrdienst anerkannt worden ist. Die Heranziehung ist nur bis zur Dauer von zehn Jahren möglich. Also könnte der Träger einfach Mitbürger verpflichten? Oder auch aus persönlichen Gründen ausgetretene, ausgebildete ehemalige Feuerwehrasngehörige oder wenn erin denkt er habe keine Lust mehr zu Feuerwhehr und möchte lieber Fussball spielen oder - oder - oder Die Möglichkeiten sind ja vielfältig. Gabs nicht bei der Feuerwehr Speyer mal so etwas? Ich bin mir nicht sicher und könnte jetzt was verwechseln daher ohne Gewähr... | ||||
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