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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Die Unfallkasse - das unbekannte Wesen. War: Flashover im Einsatz | 7 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 494828 | ||
Datum | 12.07.2008 18:08 MSG-Nr: [ 494828 ] | 6050 x gelesen | ||
Hallo! Vielleicht als Gedankenanstoß an die hier sicherlich vertretenen stillen Mitleser. In meinem beruflichen Umfeld (Landwirtschaft, Baden-Württemberg) ist jeder landwirtschaftliche Unternehmer verpflichtet (einmalig) an einem Wochenend-Seminar der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft teilzunehmen. Dort werden grundlegende Fragen zum Wesen der BG erklärt, aber auch ganz praktische Fragen rund um die UVV behandelt. Wie gesagt, das Ding ist verpflichtend und kostenlos (außer den ziemlich hohen Beiträgen, die der Unternehmer an die BG jährlich abführen muss). Anschließend sollte jedem mittelmäßig intelligenten Menschen klar sein - was eine BG ist, - was eine UVV ist, - wofür die BG verantwortlich ist, - wofür der Unternehmer verantwortlich ist. Warum gibt es so etwas nicht bei Feuerwehrs? Jede ohne praktische und theoretische Vorbildung von der Mannschaft gewählte Führungskraft darf sich bei Feuerwehrs weiter als "Sachkundiger" aufspielen. Vgl. n+1 Diskussionen hier zum Thema "Dann bin ich aber nicht versichert", "das ist lt. UVV verboten" und (mein persönlicher Liebling:) "zur Menschenrettung darf...". DAS wäre für mich sinnvoll investiertes Geld, aber scheinbar (politisch?) nicht gewollt. Außerdem kontrolliert die LBG jährlich jeden Betrieb. Über festgestellte Mängel wird ein Protokoll angefertigt, bei gravierenden Verstößen ist sofort Abhilfe zu schaffen. Hatte erst letztens wieder ein Gespräch mit einem Landwirt, der eine Holzleiter vor den Augen des BGlers in Brennholz verwandeln musste. Bei den Landwirten ist dieses Verfahren nicht sonderlich beliebt. Auch weil dort sehr streng auf kleinste Verfehlungen geschaut wird, aber es funktioniert und führt zu einem Rückgang der Verletzungen/Todesfälle - und rechnet sich somit für die BG. Wer eine Motorsäge auf dem Betrieb hat, der hat auch die zugehörige Schutzausrüstung nachzuweisen. Hat er die nicht muss er sie Beschaffen, dann kommt der BG-Onkel und guckt sich die an. Scheinbar darf man bei Feuerwehrs aber weiterhin Atemschutzgeräte ohne entsprechende PSA vorhalten. Gleiches gilt, wenn ein jünger Landwirt den elterlichen Betrieb übernehmen möchte und dann auch als Ausbilder tätig werden will: neben der Meister/Techniker/Diplom/wasauchimmer-Prüfung wird zusätzlich der Betrieb vom Regierungspräsidium kontrolliert und u.a. auf die Einhaltung der UVV geprüft. Natürlich muss auch eine Prüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik abgelegt werden (schriftlich/praktisch). Ein Kommilitone von mir ist durchgefallen, weil er während der Batteriepflege vergessen hatte dem Azubi eine Schutzbrille zu verpassen, ein anderer weil er den Azubi beim Betreten eines Bullenstalls nicht auf die UVV hingewiesen hatte. Bumms! Nächstes Semester nochmal. Hohe Durchfallquoten hatten wir auch im schriftlichen Teil, wo unter anderem die Arbeitssicherheit abgeprüft wird. Bei Feuerwehrs braucht es das scheinbar alles nicht, da liegt die Wahrheit immer noch beim Kommandanten/Wehrleiter... Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es ohne Zwang scheinbar nicht überall funktioniert. Daher meine Idee: - Verpflichtende Fortbildung in Sachen UK / UVV für alle Entscheider bei Feuerwehrs, - verpflichtende didaktische und pädagogische Fortbildung für alle Ausbilder (sofern nicht beruflich nachgewiesen) - eine regelmäßige Überprüfung der FW durch Sachverständige der UK In mir wächst immer mehr die Einsicht, dass es anders scheinbar nicht geht. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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