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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf ich als Feuerwehr in den Niederlanden tätig werden? | 7 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Isselburg / NRW | 496029 | ||
Datum | 17.07.2008 06:29 MSG-Nr: [ 496029 ] | 4868 x gelesen | ||
Hallo Forum, unser Einsatzgebiet liegt unmittelbar an der Bundesgrenze zu den Niederlanden (NL). Aus gegebenem Anlass möchte ich mal wissen wie es rechtlich bei "Grenzübergreifenden Einsatzstellen" aussieht. Der Fall: Ein LKW tankt in den Niederlanden (ca. 500m auf NL Hoheitsgebiet). Dieser verursacht eine Ölspur die sich ab der Tankstelle in NL bildet. Die dt. Leitstelle alarmiert nach entsprechender Meldung einer Ölspur. Jetzt wird durch den Gruppenführer eines LF´s festgestellt, dass sich ein kleiner Teil der Ölspur auf NL-Hoheitsgebiet befindet, die sich jedoch durch geringe Einsatzmaßnahmen beseitigen ließe. Fragen: (jeweils bezogen auf NL) Darf ich überhaupt tätig werden? Darf ich "Maßnahmen zur Absicherung gegen den fließenden Verkehr" einleiten? Darf ich Sonder- bzw. Wegerechte einfordern (bzw. Blaues Blinklicht zur Absicherung verwenden)? Den Teil der Einsatzstelle frei geben? Erwachsen aus dem beseitigen dieser Ölspur ähnliche Verantwortungsverhältnisse wie in Deutschland? Danke und Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | ||||
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