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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ba-Wü, kreisübergreifende Einsätze | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 496763 | ||
Datum | 20.07.2008 13:44 MSG-Nr: [ 496763 ] | 10244 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Anton Kastner es kann doch nicht sein, dass bei Einsätzen zur Menschenrettung Geld verlangt wird. Sind wir dann noch Feuerwehr? Ich finde es nicht unbedingt richtig so wie es in Bayern ist. Z.B. ist Gde. A verpflichtet (entsprechende Bebauung) eine DLK vorzuhalten. Nachbargemeinde (B) hat keine DLK (keine entsprechende Bebauung). Gde. B könnte jetzt aber Gebäude für die eine DLK nötig wäre bauen (genehmigen), wenn die DLK (Gde.A) die Hilfsfrist einhält, und das ohne sich an den Kosten der DLK zu beteiligen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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