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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugenwarte in Bayern: Aufwandsentschädigung seit Änderung des BayFwG? | 6 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 496998 | ||
Datum | 21.07.2008 17:04 MSG-Nr: [ 496998 ] | 5365 x gelesen | ||
Hallo zusammen, im März wurde ja das Bayerische Feuerwehrgesetz in einigen Punkten geändert, unter anderem wurde im Art. 11 ("Entschädigung des Feuerwehrkommandanten und anderer Feuerwehrdienstleistender") auf Forderung des LFV Bayern neben dem Gerätewart auch der Jugendwart mit aufgenommen. Damit sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auch die aufwendige Arbeit eines Jugendwartes zu entschädigen. Hat sich bei der ein oder anderen Bayerischen Feuerwehr diesbezüglich seitdem etwas getan? Erhält dort der Jugendwart nun eine Aufwandsentschädigung und wie wird dessen Höhe bemessen? Grüße Magnus | ||||
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