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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaÄnderungen im Gefahrgutrecht für uns eine Gefahr ?15 Beiträge
AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein498183
Datum26.07.2008 11:13      MSG-Nr: [ 498183 ]8703 x gelesen

Ja Kameraden es ist mal wieder soweit, das Gefahrgutrecht für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ändert sich mal wieder im kommenden Jahr nach dem bewährten 2 Jahresturnus.

Leider kommen mal wieder Änderungen ins ADR die uns Feuerwehrleuten nicht nur Vorteile verschaffen sondern auch Nachteile mit sich bringen. Und es für uns teilweise schwieriger machen das evtl. geladene Gefahrgut zu Identifizieren.

Fangen wir mal an ^^

1. Die Gewichtsgrenze steht noch nicht endgültig fest, jedoch wird es eine Kennzeichnungspflicht von Limited Quantities die in Lkws geladen wurden geben. Momentan ist es im Gespräch das Lkws sobald sie Limited Quantities geladen haben, mit den Buchstaben „LTD QTY“ vorne und hinten gekennzeichnet werden müssen, wenn die Bruttogesamtmasse der beförderten Versandstücke 8 Tonnen überschreitet
Ob dieses Gewicht im Januar immer noch so da steht oder aber auch nach oben korrigiert wird steht leider noch nicht endgültig fest.
Soweit so gut, das Problem hier, die dazugehörigen Abschnitte 3.4.9 bis 3.4.12 brauchen erst ab 1. Januar 2011 angewendet werden, bis dahin kann alles beim alten bleiben.

2. es wird eine Mengengrenze für entzündbare flüssige Stoffe für Privatpersonen (1.1.3.1 a) eingeführt, was bedeutet, das nicht mehr so viel Gefahrgut im Privatpkw /-Transporter befördert werden darf, ein leichter Vorteil für uns, wenn jedoch nicht ausschlaggebend, da weiterhin keine Kennzeichnung von Privatfahrzeugen vorgeschrieben ist.

3. es wird 16 neue bzw. ergänzende UN-Nummern geben, und es wird auch Änderungen in der Kennzeichnung von Gefahrgütern in Fahrzeugen geben.
Bestes Beispiel hier, UN 1017 Chlor TOC wird nicht mehr wie bisher mit den Gefahrzetteln 2.3 und 8 sondern neu mit den Gefahrzetteln 2.4 und 5.1 gekennzeichnet.
Hier wird es logischerweise Lücken geben in den bisherigen Gefahrgutnachschlagewerken die keine Automatischen Updates haben.

4. Wegfall der Unfallmerkblätter / Schriftlichen Weisungen !
Die bisherigen Unfallmerkblätter fallen weg! Sie werden durch Fahreranweisungen ersetzt, die durch den Beförderer und nicht mehr durch den Absender mitgegeben werden. Im Gegensatz zu den bisherigen Sprachen (Alle Länder die durchfahren werden sowie in der Sprache des Fahrpersonals) wird diese Fahreranweisung nur noch in der Sprache des Fahrers mitgegeben.
Diese ist nicht für uns Einsatzkräfte zu gebrauchen sondern ausschließlich an den Fahrer gerichtet!
Hier mal ein Musterbeispiel für den Inhalt:
- Bremsen bedienen, Motor abstellen, Batterietrennschalter soweit vorhanden bedienen
- Zündquellen vermeiden, insbesondere nicht Rauchen und keine elektrischen Einrichtungen
einschalten
- Rettungskräfte informieren und Informationen über die Unregelmäßigkeit oder den Unfall sowie die Stoffe weitergeben
- Warnweste anziehen und Warnzeichen aufstellen
- Beförderungsdokumente für die Rettungskräfte bereithalten
-Nicht in ausgelaufene Stoffe treten oder diese berühren. Keine Dämpfe, Rauch, Staub einatmen und sich auf der dem Wind zugewandten Seite aufhalten.
- Falls möglich den Feuerlöscher einsetzen um einen Brand am Reifen, den Bremsen oder der
Fahrerkabine zu bekämpfen.
- Feuer im Laderaum ist nicht durch die Fahrzeugbesatzung zu bekämpfen
- Vom Ort des Unfalls oder der Unregelmäßigkeit entfernen und andere Personen warnen sowie den Weisungen der Rettungskräfte Folge leisten
- Falls möglich ohne eigene Gefährdung die Fahrzeugausrüstung nutzen damit es nicht durch
Leckagen zur Verunreinigung von Gewässern oder zum Eindringen in die Kanalisation kommt.
- Verunreinigte Kleidung und gebrauchte Schutzausrüstung sicher ablegen
Und dann noch ein Bereich wo alle Gefahrgutklassen aufgelistet sind, egal ob geladen oder nicht!
Sieht dann so aus:
Klasse 3: entzündbare flüssige Stoffe
Gefahr: Brandgefahr / Explosionsgefahr / Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung explodieren
Maßnahmen: Schutz suchen / Aus tiefer gelegenen Gebieten fernbleiben / Eindringen von ausgelaufenen Stoffen in Gewässer und Kanalisation verhindern.

Wie gesagt es wird in diesen Anweisungen nicht mehr die UN-Nummer erscheinen die der LKW geladen hat!

Erkennen könnt Ihr es nur anhand der Lieferscheine, dort muss z.B. drinstehen:
UN 1090 Aceton, 3, II

Bei Limited Quantities ist es nach wie vor nur vorgeschrieben das der Fahrer darüber Informiert werden muss wenn er dieses geladen hat, in welcher Form (mündlich, schriftlich) ist nicht vorgeschrieben.


Schlussendlich wird es für uns im Allgemeinen schwieriger herauszufinden welche Gefahrgüter der LKW geladen hat. Naja die Europäische Kommission die diese Regeln erarbeitet ist z.B. der Meinung das der Wegfall der Unfallmerkblätter zu einer Reduzierung der Informationen für die Feuerwehren führen würde.

Naja ich halt Euch mal weiter auf dem Laufenden wenn es neue Informationen gibt, für Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.

Gruß
Marco



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 26.07.2008 11:13 Marc7o V7., Appen
 26.07.2008 11:34 Udo 7B., Aichhalden
 26.07.2008 19:29 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 26.07.2008 19:43 Marc7o V7., Appen
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