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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessisches Urteil zu Feuerwehrgebühren und die Folgen | 12 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 498204 | ||
Datum | 26.07.2008 13:02 MSG-Nr: [ 498204 ] | 7219 x gelesen | ||
Hallo, ein aktuelles Gerichtsurteil aus Hessen verbietet die Berücksichtigung der Vorhaltekosten bei der Berechnung der Gebührensätze für Feuerwehrleistungen, es dürfen nur die unmittelbar und tatsächlich anfallenden Kosten angesetzt werden. Die Folgen sehen ungefähr so aus ... Gebührensatzung Feuerwehr Frankfurt am Main Auch andere Hessische Berufsfeuerwehren sind jetzt etwas ins Schwitzen geraten. Z. B. eine Drehleiter mit Besatzung bekommt man jetzt für 68 €/h. Könnte man ja direkt mal drüber nachdenken, das Fahrzeug als Attraktion für den Kindergeburtstag anzufordern ;-) Hat schon jemand ähnliche Sonderangebote? Ist dieses Urteil schon allgemein bekannt? Gruß Markus | ||||
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