Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?) | 57 Beiträge |
Autor | Henr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen | 498211 |
Datum | 26.07.2008 13:49 MSG-Nr: [ 498211 ] | 14822 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Einsatzleiter
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Niedersachsen
Moin,
im NBrandSchG steht unter §7 (2): „Angehörige einer Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr dürfen nicht Ortsbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren, Kreisbrandmeister oder Regierungsbrandmeister sein.“
Kann mir jemand den ursprünglichen Hintergrund dieses Absatzes erläutern?
Meiner Meinung nach ist dieser jedenfalls heutzutage nicht mehr zeitgemäß.
Nehmen wir als Fallbeispiel mal eine ungünstige Konstellation: Ein BFler ist in der betreffenden Stadt auch Stadtbrandmeister. Salopp formuliert liegen die Regelungen doch so:
- Der EL der BF ist Gesamteinsatzleiter, d.h. der StadtBM hätte sowieso nur eine beratende Funktion.
- Der Job geht vor, d.h. der StadtBM muss trotz FF-Einsatz zur Arbeit (dabei ist aber egal, wo er arbeitet, wenn der Arbeitgeber ihn nicht freistellt).
- Wenn der StadtBM nicht da ist, greift die stellvertretende Rangfolge.
- Der Chef der BF ist in beiden Fällen sein Boss.
Wo gibt es da Schnittpunkte, die nicht miteinander vereinbar sind? Gibt es Punkte, die ich übersehe?
Die oben genannten Punkte kann man auch auf OrtsBm in der Stadt runterbrechen. Und überhaupt keine Konflikte dürfte es doch zwischen Führungsposition auf dem Lande und Arbeit bei der BF geben. Da ist es doch wie in jedem anderen Job auch: Wenn ich auswärts arbeite oder mein AG mich nicht freistellt, bin ich für die FF nicht da.
Ich spreche dieses Thema an, weil ich zukünftig Probleme in der Besetzung von Führungspositionen bei der Freiwilligen Feuerwehr sehe. Jedenfalls bei einigen Freiwilligen Feuerwehren in meinem (beschränkten :-) Blickfeld. Zusätzlich wird vielen guten Leuten der Weg zum Orts- Gemeinde- oder „Höher“-BM versperrt.
Gibt es in Nds. nicht schon (mindestens) einen Fall, wo die PD eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, weil keine andere Lösung gefunden wurde?
Wie seht ihr anderen aus Niedersachsen diesen Fall? Wie ist die Meinung aus anderen Bundesländern? Aus Hessen weiß ich z.B., dass es dort kein solches Problem gibt.
Grüße
Henrik
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| 26.07.2008 13:49 |
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Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum |
| 26.07.2008 14:33 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg |
| 26.07.2008 15:15 |
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., Lüneburg |
| 26.07.2008 15:46 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg |
| 26.07.2008 17:07 |
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., Lüneburg | |