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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 500784 | ||
Datum | 05.08.2008 10:57 MSG-Nr: [ 500784 ] | 99752 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Paul Bohlen also da stimme ich Dir nach meiner Lesart der Klasse nicht zu: Dann musst Du nochmal lesen ;-) Geschrieben von Paul Bohlen wenn Du ein Gespann hast, darf das doch nicht über die 3500 kg kommen ... wenn der Anhänger mehr wie 750kg zGG hat und das zGG die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Geschrieben von Paul Bohlen also bleibt bei einem Anhänger mit 2000 kg zul. Gesamtmasse "nur" noch 1500 kg übrig, das liegt doch ein wenig unter der zulässigen Gesamtmasse des Bus (oder ist da ein Denkfehler von mir?) Das ist mit B nicht möglich. Also ein sonstiges B-Fahrzeug z.B. den Bus + Fahrerlaubnisklasse BE und die Sache funzt (sofern ich technisch die Kombination fahren darf). Geschrieben von Paul Bohlen das Gespann wird ja nach der zulässigen Gesamtmasse bewertet (so lese ich mal die Seiten des BMVBS) Nö, nur in dem einen Fall, dass der Anhänger >750kg hat und ich trotzdem nur mit B fahren will. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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