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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neu aus Düsseldorf - HLF 20/16 | 232 Beiträge | ||
Autor | Björ8n B8., Ettringen / Rheinland - Pfalz | 502465 | ||
Datum | 12.08.2008 20:36 MSG-Nr: [ 502465 ] | 227006 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorben Gruhl Deien HLF-Beladung kriegste mit Müh und Not und abstrichen auf ein 11t-Straße, was ja inzwischen sich auch 10/6 nennen darf. Und morgen will dann der nächste 14t genehemigt bekommen, um das gleiche auf allrad/single unterzubringen. Schwupps, mal eben die Gewichte um 3 t angehoben. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller zu ermitteln was man an Beladung wirklich benötigt, die vor dem Hintergrund der verbesserten Technik und Taktik notwendige Wassermenge definitiv festzulegen und dann die entsprechende Gewichtsklasse zu ermitteln. Dies sollte jedoch für die breite Masse der Feuerwehren deutlich unter 16t möglich sein, zumal man m.E. nicht ohne kleine Tanklöschfahrzeuge wie z.B. TLF 16/24-Tr auskommt, und somit ein "mobiler Wasservorrat" auf einem auch im Gelände zu bewegenden und zur Versorgung von Einsatzstellen im Pendelverkehr zu gebrauchenden Fahrzeug zur Verfügung stünde. Nicht unbedingt auf dem Erstangreifer benötigte Ausrüstung kann heute zeitnah durch verschiedenste Logistikkomponenten nachgeführt werden. Dies war zu Zeiten der Normung des LF 16/12 in dieser Form nicht der Fall. Sicherlich wird es erforderlich sein, dies bereits im Rahmen der Alarm- und Einsatzplanung entsprechend zu berücksichtigen und die notwendigen Komponenten bereits in der Erstalarmierung zu erfassen, andererseits muss man aber auch im Hinterkopf behalten, dass die aktuelle Normung zu deutlich umfassender beladenen Fahrzeugen geführt hat und somit das "Additionsprinzip" zur Abdeckung des Tagesgeschäftes gerade auch im Hinblick auf die Entwicklung der Personalstärke und Tagesalarmbereitschaft durchaus einen Sinn hat. Was jedoch gänzlich unbeachtet bleibt ist die Tatsache, dass durch die deutliche Reduzierung der Fahrzeuganzahl die Handlungsfähigkeit bei Flächenschadenslagen mit einer Vielzahl von Paralleleinsätzen natürlich sinkt, da dann das "Additionsprinzip" nicht mehr durchführbar ist, da die Fahrzeuge der Nachbarwehren i.d.R. ebenfalls im Einsatz sind. Ich möchte das HLF 20/16 nicht verteufeln, halte es aber aus genannten Gründen für Unfug, das Fahrzeug per Normanpassung noch weiter "aufzublähen". In vielen Fällen bestünde die Möglichkeit, auch mit "kleineren" Fahrzeugen eine taktisch und technisch tragbare und vor allen Dingen auch in der Fläche bezahlbare Lösung zu finden. Geschrieben von Thorben Gruhl Und nebenbei ersetzt so ein halb-16/12 noch einen RW1 *hust*... Das liegt aber in der Natur der Sache, dass man in einem Flächenland wie RLP es nunmal ist, nicht jeden RW1 durch einen RW neuer Norm ersetzen kann. Andererseits ist auch kritisch zu hinterfragen, wozu der so verbeitete RW1 (Bund) heute noch genutzt wird. Ein RW nach neuer Norm ist sicher auch nicht das Idealfahrzeug um Bootstrailer oder ähnliches zu bewegen und dafür schlicht und einfach zu teuer. Was fehlt, ist (ich traue mich kaum es auszusprechen) eine wirklich bedarfsorientierte Normung der Feuerwehrfahrzeuge, die enge Grenzen vorgibt und somit den Unfug, der oftmals getrieben wird, unterbindet. Wer halt aus "örtlichen Gegebenheiten" ein "HilfeleistungsHubrettungsMehrzweckTroTLF" :-) braucht, der soll es kaufen können...aber ohne Bezuschussung aus den ohnehin knappen öffentlichen Kassen. Dies ist aber sicher kein RLP spezifisches Problem. Ich denke, hier sind die Normugsgremien gefragt und angehalten, die Fortentwicklung der Normung bei den Feuerwehren hinsichtlich Effizienz, Kosten und Aufgaben der Fahrzeuge sinnvoll zu gestalten. Gruß, Björn. P.S. Ausschließlich meine private Meinung! | ||||
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