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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neu aus Düsseldorf - HLF 20/16 | 232 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 502485 | ||
Datum | 12.08.2008 21:41 MSG-Nr: [ 502485 ] | 226738 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Björn Barz Bundesweit gesehen ein Schritt in die richtige Richtung. Warum ? Entweder ich brauche ein LF 20/16, weil die entsprechende Umgebung mit den entsprechenden Risiken vorhanden ist oder ich brauche es nicht, dann kauft man halt ein LF 10/6. Was wir m.E. nach nicht brauchen, sind irgendwelche Halbschwanger-Lösungen, die im Endeffekt gar nichts können, sei es weil der Sprungretter fehlt, weil die H-Beladung dann doch nur Kombigerät beinhaltet, weil ... Geschrieben von Björn Barz Es ist sicher nicht meine Aufgabe, die Beladelisten für die Normung von Feuerwehrfahrzeugen zu erstellen Aufgabe oder nicht - sag doch einfach mal, was du auspacken würdest. Geschrieben von Björn Barz interessant wäre jedoch, wie das tatsächliche Gewicht eines HLF 20/16 mit ausschließlich Normbeladung aussieht. Kommt auf das verwendete Fahrgestell und den Aufbau an .... Geschrieben von Björn Barz Gewicht einsparen kann man m.E. zum Beispiel durch die Verwendung von höher konzentriertem Schaummittel und der damit verbundenen Reduzierung der mitgeführten Schaummittelmenge bei gleicher Ergiebigkeit Dafür brauchst du dann u.U. andere Zumischer, die sind dann zum Rest nicht kompatibel und schon sind wir wieder beim Problem der Einheitlichkeit und Führbarkeit von Feuerwehrs. Geschrieben von Björn Barz Das mag schon sein, jedoch zeigt die Entwicklung, dass die Wünsche der Feuerwehren sich nicht immer an den Realitäten und dem Notwendigen orientieren. Mag sein, aber du hast ja sicher deine Meinung in Form eines Einspruches zu den Normen eingereicht. Geschrieben von Björn Barz Mir erscheint es schier unmöglich und auch nicht sinnvoll, alle vorhandenen RW1 durch RW zu ersetzen. Die RW 1 durch Fahrzeugpuzzle- und Fahrzeugadditionstheoreme eines gewissen Sportministeriums zu ersetzen, macht noch weniger Sinn. Wenn wirklich kein Bedarf für RW (neu) besteht, dann hätte man als Sammel-/Landesbeschaffung eine Serie von RW 1 nach alter Norm auflegen können bzw. für eine Neuauflage der Norm des RW 1 eintreten können. Grüße Micha | ||||
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