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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einige unangenehme Wahrheiten... | 150 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 504808 | ||
Datum | 21.08.2008 22:32 MSG-Nr: [ 504808 ] | 134905 x gelesen | ||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Fischer
Ich hatte mich nicht getraut es so zu formulieren - aber so wird es in vielen Fällen sein. Möglicherweise lassen sich ja die ursprünglichen Vereine erhalten und so für diesen Teil der Mitglieder einen Ersatz zu schaffen. Schließlich gibt es landauf landab zahlreiche DRK-Ortsvereine, die mit wirklicher Notfallrettung (und auch KatS) nichts mehr gemeinsam haben. Geschrieben von Christian Fischer Der KBM (i.S.v. KBM BaWü, d.h. oberster Feuerwehrhäuptling im Kreis) wäre so eine Person. Einfach dienstag morgens um 10:30 den Bürgermeister besuchen, ihm sagen "komm mal mit, ich schlage mal eine kleine Alarmübung vor, Du bist da doch sicher dafür und willst auch wissen, was Deine Feuerwehr so kann". Man kann wohl davon ausgehen, dass der BGM dies nicht begrüßen würde. Schließlich hätte ein negatives Ergebnis dieser "Überprüfung" auch fatale Folgen für den Bürgermeister. Er wird vor dem Vorwurf der bisherigen Untätigkeit / Desinteresse nicht verschont bleiben. Darüberhinaus ist der KBI/KBM nicht wirklich ein Vorgesetzter für kommunale Feuerwehr und Bürgermeister. Fazit: Verwaltungs- und Führungsperson auf Kreis Ebene mit entsprechenden Befugnissen über jede einzelne Feuerwehr. Gruß Christian | ||||
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