Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Grundlegende Fragestellungen über Internetseiten | 28 Beiträge |
Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 504882 |
Datum | 22.08.2008 11:33 MSG-Nr: [ 504882 ] | 8975 x gelesen |
Es gibt einige Threads über das Thema, nach relativ ausgiebiger Recherche sind mir aber zwei Fragestellungen offen geblieben:
1.) Die meisten Feuerwehrseiten werden ja von den Feuerwehrvereinen betrieben (zumindest laut Impressum), also nicht den Einsatzabteilungen. Darf auf dieser "Vereinshomepage" über Einsatzgeschehnisse der Einsatzabteilung einfach so berichtet werden? Diese Sparte gehört ja zur "gemeindlichen Einrichtung" der Feuerwehr und nicht zum "Förderverein". Wer ist hier jetzt verantwortlich, wenn hier etwas schief läuft (Person ist auf einem Foto von einem Verkehrsunfall zu erkennen)? Ist hier auch die Kommune mit im Boot, bzw. muss hier eine Genehmigung vorliegen, dass über diese Sachen auf der Vereinshomepage überhaupt berichtet werden darf? Oder kann man es einfach als redaktionellen Teilbereich einer Homepage sehen, wo einfach nur journalistisch über etwas berichtet wird und derjenige, der verantwortlich laut Impressum ist, ist auch für die ordnungsgemäße Darstellung dieses Bereichs völlig und ohne Einschränkung zuständig?!?
2.) Wenn ich die DENIC-Datenbank aufrufe, und es erscheint mein Name beim Domaininhaber, und nirgendwo wird der Verein erwähnt und zu allem Überfluss (kein fiktives Beispiel!) existiert kein Impressum, bin ich dann für alles verantwortlich, oder welchen Stellenwert hat die DENIC?
Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich für unsere Kommune mit zwölf Ortsteilen dran bin, etwas zu erstellen, woraus allen Webmastern usw. deutlich wird, wie sie mit den häufigsten Fragestellungen am besten umgehen...
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| 22.08.2008 11:33 |
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Nils7 S.7, Dautphetal | |