Geschrieben von Thomas MiddekeKl. C fällt bei mir wg. rot/grün Schwäche aus. Nö. Guck mal in die Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (zum Beispiel hier), da steht:
2.2.2 [...] Farbensehen:
Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung.
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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