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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505327 | ||
Datum | 24.08.2008 17:37 MSG-Nr: [ 505327 ] | 98999 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Weyrich Wieso darf er jetzt einen 3,5-Tonner Kleintransporter fahren? Dafür wurde er genauso wenig speziell ausgebildet wie für einen 4,25-Tonner. Is so. Die 2,8t-Grenze wäre mir auch lieber. Irgendwo muss man aber eine Grenze ziehen. Deutscher Reflex: "Aber bei mir ist das doch ganz anders...." Vor wir jetzt wilde Formeln entwerfen mit welcher maximalen Fahrzeugbreite Lieschen Müller einen 2achser mit 4249kg und einer Höhe von 4,19cm fahren darf empfehle ich -gerade für Feuerwehrs!- den entsprechenden Führerschein. Gruß, MaWe ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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