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RubrikAusbildung zurück
ThemaLehrgangsvorraussetzung für F III in NRW4 Beiträge
AutorRain8er 8S., Kreuztal / NRW506181
Datum27.08.2008 21:33      MSG-Nr: [ 506181 ]3664 x gelesen

Hallo
Ich habe mal eine Frage an die Runde.
Mir konnte bisher keiner sagen, ob ein Kamerad der den ``Alten Truppführer´´ hat auch ohne TH-Lehrgang auf den F III kann.
Denn wie Ihr ja sicher wisst gibt es den TH-Lehrgang ja eigentlich nicht mehr, da er in den Modulen des Tm behandelt wird.
Muss der Kamerad jetzt das Modul ( Ich glaube es ist Modul 3) am Tm-Lehrgang besuchen oder reicht wie in den Vorrausetzungen des IDF geschrieben, der abgeschlossene Truppführerlehrgang?
Teilnahme-Voraussetzung:
· Ausbildung zum Truppführer
· Ausbildung zum Sprechfunker
· Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
· Ausbildung zum Maschinisten für Löschfahrzeuge
· Ausbildung "Gefahrstoffeinsatz" (GSG I) *)
· Ausbildung "Strahlenschutzeinsatz" (Str I) *)
· Beförderung zum Ubm (Unterbrandmeister)
· aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G 26.3*)
oder Ausbildung „ABC-Einsatz“ (ABC I)


Gruß
Rainer



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 27.08.2008 21:33 ., Kreuztal
 27.08.2008 21:43 ., Isselburg
 27.08.2008 21:51 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 27.08.2008 21:56 Thom7as 7E., Nettetal

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