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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fw-Führerschein für 4,25t - Niedersachsen soll Bayern unterstützen | 22 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 507326 | ||
Datum | 03.09.2008 11:33 MSG-Nr: [ 507326 ] | 6728 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Middeke ähhh, Gemäß der 3. Führerscheinrichtlinie: Klasse B: Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind; hinter Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. Unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge darf hinter Kraftwagen dieser Klasse ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt. ==> Also Fahrzeug zGG 3,5t + Anhänger zGG 0,75t = 4,25t ist zulässig Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | ||||
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