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RubrikAusbildung zurück
Themaauch in BaWü gibts Forderungen - war: Fw-Führerschein für 4,25t13 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg509432
Datum15.09.2008 08:36      MSG-Nr: [ 509432 ]6927 x gelesen
Infos:
  • 25.09.08 Fahrlizenzen stellen keine Probleme dar
  • Themengruppe:
  • Führerscheine

  • hallo,

    nun springt auch die Politik in BaWü auf den Zug mit der Forderung nach einem Feuerwehr-Führerschein:


    Strobl fordert Sonderregelung beim Führerschein

    Generalsekretär Thomas Strobl MdB unterstützt Forderung des Gemeindetags nach Sonderregelung für Führerschein für Feuerwehrleute

    Der Generalsekretär der CDU Baden-Württemberg Thomas Strobl MdB hält eine Sonderregelung beim Führerschein für Feuerwehrangehörige und Rettungskräfte für zwingend erforderlich und unterstützt damit die Forderungen des baden-württembergischen Gemeindetags.

    "Mit der Einführung des EU-Führerscheins, bei der die Fahrerlaubnisklassen neu geregelt wurden, hat sich eine für Angehörige der Feuerwehr, von Rettungsdiensten und Technischen Hilfsdiensten problematische Entwicklung ergeben", betont Generalsekretär Thomas Strobl MdB.

    Da der dem alten Führerschein der Klasse 3 entsprechende neue Führerschein der Klasse B nur noch zum Führen von Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht berechtigt, können jüngere Feuerwehr-angehörige mit ihrem Pkw-Führerschein keine Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen führen. Während Altinhabern der Klasse 3 im Rahmen der Besitzstandswahrung auf Antrag bei der Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen die Berechtigung, Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zu führen, erhalten bleibt, muss diese von Fahrerlaubnisbewerbern seit dem 1. Januar 1999 zusätzlich erworben werden.

    "Vor diesem Hintergrund ist eine Gefährdung der künftigen Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und Rettungsdienste zu befürchten, die wir keinesfalls zulassen dürfen", so der baden-württembergische CDU-Generalsekretär und Heilbronner Bundestagsabgeordnete. Zudem bedeute es einen erheblichen Kostenaufwand, der auf die Kommunen durch die Finanzierung der erforderlichen Führerscheine zukommt.

    Daher gelte es die Möglichkeit eines nationalen Handlungsspielraums bei der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht zu nutzen und eine Sonderregelung für Fahrzeuge der Rettungsdienste einzuführen.

    Die Bemühungen Bayerns, das in der nächsten Woche eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen wird, unterstützt Strobl daher ausdrücklich.
    Quelle: Pressemitteilung der CDU BaWü


    MkG Jürgen Mayer

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