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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Tauglichkeit und Übung | 44 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8S., Wenden / NRW | 509941 | ||
Datum | 17.09.2008 15:14 MSG-Nr: [ 509941 ] | 24190 x gelesen | ||
Hallo Forum, Wie handhabt ihr diesen auszug aus der FwDV 7: Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens • eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer AtemschutzÜbungsanlage und • eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. Dürfen sie bei Übungen trotzdem mit üben? Wie Regelt ihr das? Wie simuliert ihr einen vollen Wasserschlauch bei einer Übung? Hat jemand einen Vorschlag? Kann mann den Schlauch mit luft füllen? MFG Thomas Alle rennen raus. Aber wir rennen rein. Alles was ich hier schreibe ist rein meine Argumentation der Themen die hier veröffentlicht werden. | ||||
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