Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Reflexbeklebung, Zulässigkeit, war: Absicherung E-Stelle mit Blauem | 13 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510780 |
Datum | 22.09.2008 22:25 MSG-Nr: [ 510780 ] | 8596 x gelesen |
Innenminister
Geschrieben von Henning KochIch sehe auch regelmässig Streifenwagen mit Reflexbeklebung, die nach keiner mir bekannten Regelung legal sein können (und: nein, es ist auch keine Ausnahme im Fahrzeugschein eingetragen).
Es soll Feuerwehren geben (z.B. Ratingen), die haben auch weit jenseits von Norm oder ECE 104 beklebt, und das stört in NRW keinen TÜV oder die Dekra, weil die Feuerwehren nach § 70 (4)ausgenommen wären...
In anderen Bundesländern muss sogar RAL 3024 im Einzelfall eingetragen werden.
Herrliche föderale Welt...
Geschrieben von Henning KochIm Grunde gibts (für beide Fälle) zwei mögliche Erklärungen:
Entweder sie haben die Ausnahmegenehmigung im Auto liegen, oder sie handeln schlichtweg illegal.
3. oder der IM hats erlassen (pauschal)
4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP)
5. oder s.o. § 70 (4) gilt...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 22.09.2008 21:23 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht |
| 22.09.2008 22:25 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 22.09.2008 22:36 |
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., Kirchheim unter Teck | |