Mahlzeit!
Geschrieben von Ulrich CimolinoEs soll Feuerwehren geben (z.B. Ratingen), die haben auch weit jenseits von Norm oder ECE 104 beklebt,
Es soll auch Feuerwehren geben, die haben im Prinzip im Sinne der ECE beklebt, halten sich aber nicht an deren Regeln (Farben, verwendetes Material, ...). Seitlich rote oder blaue Konturbeklebung ist z.B. nach ECE nicht zulässig.
Geschrieben von Ulrich Cimolinostört in NRW keinen TÜV oder die Dekra, weil die Feuerwehren nach § 70 (4)ausgenommen wären...
Mit der Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Springlicht halte ich die Anwendung von §70(4) eher für abwegig, auch für andere Lichttechnik.
Geschrieben von Ulrich Cimolino3. oder der IM hats erlassen (pauschal)
der hat für Verkehrsrecht eigentlich keine Regelungsbefugnis...
Geschrieben von Ulrich Cimolino4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP)
und dafür müsste halt entweder eine Eintragung im Schein vorhanden sein, oder ein entsprechendes Dokument mitgeführt werden. Siehe die länderspezifischen Ausnahmeregelungen für die Heckabsicherung bei Feuerwehrs...
Geschrieben von Ulrich CimolinoHerrliche föderale Welt...
ebendt.
Gruß,
Henning
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