Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht | 18 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 511020 |
Datum | 24.09.2008 00:01 MSG-Nr: [ 511020 ] | 5768 x gelesen |
Moin
Geschrieben von Maik ZeugnerPrivatpersonen besitzen ja keine damit ausgerüsteten Fahrzeuge, sondern wenn sie es an ihrem Fahrzeug haben sollten, dann handeln sie ja in ihrer Funktion. Nein, nicht ganz - die Geschichte macht sich nämlich ausschließlich am Fahrzeug fest.
Wer da drinsitzt, oder wem es gehört, ist da im Prinzip egal - das *Fahrzeug* muss das blaue Geblinke führen dürfen.
Auch wenn Anton Abschnittsleiter mit seinem Dienstwagen völlig privat mit der Family einkaufen fährt, muss er ja die Lampen nicht abschrauben - weil sein *Fahrzeug* eben berechtigterweise damit ausgerüstet ist.
Damit das Fahrzeug diese Berechtigung erhält, muss irgendwann anfangs (je nach Landesrecht oder teilweise schon auf Landkreisebene verschieden ausgeprägt) dargelegt worden sein, dass dieses Auto Blaulicht bekommen dürfen muss, da wird dann die Person dahinter (bzw. deren Wichtigkeit *g*) betrachtet - aber das ist ein anderes paar Schuhe.
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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