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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 .8, 4 / | 514135 | ||
Datum | 13.10.2008 14:14 MSG-Nr: [ 514135 ] | 13053 x gelesen | ||
Hallo Forum, da immer weniger "Männer" zum Dienst an der Waffe gezogen, bzw. immer mehr ausgemustert werden, stehen dem Katastrophenschutz immer weniger Kräfte zu verfügung die sich freistellen lassen. Ebenfalls ist zu beobachten das Helfer im Katastrophenschutz die sich für 6 Jahre verpflichtet haben, es bewust darauf anlegen durch mangelnden Dienstbesuch wieder zurück gemeldet zu werden und ihr Status als Helfer im Kat-Schutz zurück gezogen wird. Mit der Hoffnung, aufgrund des Alters oder des Beziehungsstatus (verheiratete werden nicht gezogen) ausgemustert zu werden. Meine Frage ist wie damit umgegangen wird? Werden grundsätzlich nur Feuerwehrangehörige freigestellt die schon länger bei einer Feuerwehr Mitglied sind, oder wird in manchen Feuerwehren damit geworben, bzw. gibt es Verpflichtungen von Feuerwehrangehörigen deren einzige Motivation ist dem Wehrdienst zu "enfliehen"? Gibt es Handhabe für Freigestellte die diese Praxis betreiben, wie z.B. Disziplinarmaßnahmen oder Bußgeld? Wie oft darf man diese anwenden? Einmal im Jahr oder je Vergehen? Gruss | ||||
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