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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wann wieder einsatzfähig war: Alkohol | 2 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 514241 | ||
Datum | 14.10.2008 09:21 MSG-Nr: [ 514241 ] | 3619 x gelesen | ||
Mahlzeit, Geschrieben von Jan Ole Unger Ich will keinen Wehrführer, GF oder sogar Sicherheitstrupp in meinem Rücken wissen, der ein oder zwei Feierabendbiere getrunken Geschrieben von Jan Ole Unger ? Entweder du bist Feuerwehr, dann wird nicht getrunken, oder aber du trinkst, dann wird nicht ausgerückt Geschrieben von Jan Ole Unger Ich komme vom platten Land, in meiner FF rücken die FA nur komplett 0,0 aus. Deiner Auffassung, die ich respektiere und nachvollziehn kann aber nicht teile, darf man nur absolut nüchtern ausrücken. Was ist aber mit denen die sich das Feierabendbier gegönnt haben? Wann sind die wieder fit? Und jetzt bitte kein theoretisches Rumgerechne sondern einfach mal aus dem Bauch heraus wie lange ich nicht kommen soll / darf / muss. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | ||||
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