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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Dräger, war: Atemluftversorgung verunfallter Geräteträger (SiTr) | 4 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 514973 | ||
Datum | 17.10.2008 12:58 MSG-Nr: [ 514973 ] | 5268 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bornhövd das Dräger Rescue Pack System RPS3500 ist zugelassen und verfügbar. Ist ja schön, dass das nach so vielen Jahren endlich was geworden ist. Lieder finde ich dazu beim googeln keine Infos. Gibts einen Link? Wann wird uns das hier vorgestellt? (Bitte nicht nächste Woche, da hab ich Urlaub...*g) Wie stehen eigentlich die Firmen zum Ref.8-Problem? Ich gehe ansonsten nämlich davon aus, dass entweder Helmsprechgarnitur TMS-COM http://www.draeger.com/ST/internet/DE/de/Branchen/Fire/Anwendungen/Uberwachung/MS_COM/fta_ms_com.jsp NUR für Dräger Atemschutzgeräte UND im ersten Fall auch Dräger-Helme geprüft und zugelassen sind (da fehlt aber JEDER Hinweis für den Käufer auf der HP) UND es eine Anwendungsbeschreibung gibt, die explizit verbietet, die Taster an der Überjacke zu befestigen, weil dafür ja nicht geprüft. Ähnliches gilt für das Miniwarn und alle ähnlichen Geräte, auch hier ist die Anwendung mit der angebotenen Tragetasche oder direkt eingehakt an der PSA (egal ob Fw-Gurt, PA-Gurt, Überjacke o.ä.) entweder zusammen mit jeder dieser Varianten geprüft ODER in der Bedienungsanleitung und in allen Ausbildungsunterlagen explizit verboten! ODER Dräger im Ref. 8 gegen die "Mitteilung" gestimmt hat, ODER man nicht groß über die Inhalte nachgedacht hat... (Gleiches gilt natürlich für die vergleichbaren Geräte anderer Hersteller z.B. MSA/Auer, wie z.B. diesen lustigen Geräten hier, die zur Befestigung an der PSA (v.a. PA-Begurtung ja extra gemacht sind: MSA Fire Fly) Bin mal gespannt, wie die Fachfirmen hierauf argumentativ reagieren oder wann der Verkauf und die Werbung dafür in Deutschland eingestellt wird, weil die Verwendung mit der PSA ungeprüfter Geräte, ja nach Ref. 8 unzulässig und verboten ist! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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