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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wieviel Stunden Mahlzeit ausgeben? | 27 Beiträge | ||
Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 515002 | ||
Datum | 17.10.2008 15:35 MSG-Nr: [ 515002 ] | 10651 x gelesen | ||
Das auf den Löschfahrzeugen Getränke mitgeführt werden hat sich ja mitlerweile bewährt aber gibt es eine Gesetzesgrundlage ab welcher Einsatzzeit Einsatzkräfte ein recht auf eine Mahlzeit haben? Hintergund beim letzten Hochwassereinsatz bei uns 6 Stunden Einsatzzeit und alle Einsatzkräfte der Gemeinde alarmiert (28 Kammeraden) wurde nachdem der Einsatz zum größten Teil abgearbeitet war Pizza für alle bestellt. Der Kommandant meinte das würde die Gemeinde bezahlen aber er hatte keine Rechtsgrundlage hierfür. Die Gemeinde hat dies nun nach langem ringen bezahlt aber wollte für den nächsten Fall eine Gesetzesgrundlage dafür. Nun meine Frage ist die Versorgung von Einsatzkräften mit Trinken und Essen irgendwo festgelegt? Ab Stunde X Getränke ab Stunde Y Essen? | ||||
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