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RubrikAusbildung zurück
ThemaLohnfortzahlung & Rückerstattung Kommune an AG3 Beiträge
AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen516884
Datum27.10.2008 20:39      MSG-Nr: [ 516884 ]3266 x gelesen

Hallo Kameradinnen und Kameraden,
Ich habe da mal eine Frage zur Abwicklung von Freistellungen für einwöchige Vollzeitlehrgänge. Es gibt da Arbeitgeber, speziell aus der hochbezahlten Automobilbranche, die für die Freistellung ihrer Mitarbeiter eine ziemlich hohe Rechnung an die Kommune stellen. Besonders teuer ist es meistens dann, wenn die Leute sich zu dem Zeitpunkt in der Nachtschicht befunden hätten und der AG den vollen Nachtschichtzuschlag ebenfalls der Kommune in Rechnung stellt. Meine Frage, gibt es da irgendwo einheitliche Regelungen (speziell Niedersachsen)?

A.D.



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 27.10.2008 20:39 Alex7 D.7, Helpsen
 27.10.2008 23:33 Adri7an 7H., Lippstadt
 28.10.2008 06:04 Chri7sti7an 7F., Wernau

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