alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVKU - Gebührenbescheid je nach Verletzungsgrad2 Beiträge
AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg519292
Datum04.11.2008 19:18      MSG-Nr: [ 519292 ]3865 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Tobias Josef RieschBei Todesfällen ist es ziemlich einfach eine Grenze zu ziehen, aber wo zieht man bei Verletzten die Grenze?
Bei leichten Verletzungen bekommt er eine Rechnung, bei schwereren nicht, was ist eine schwere Verletzung, wer kann mir überhaupt nach der Einlieferung ins Krankenhaus sagen, ob der Unfallverursacher leicht oder schwer verletzt ist oder gar verstorben ist (Problem Datenschutz).


ist das übliche Praxis, dass sich ein Feuerwehrgebührenbescheid nach dem Verletzungsgrad richtet? Wo liegt denn hier die Begründung?

Meiner Meinung nach ist doch entscheidend, ob der Einsatz eine Menschenrettung ist oder nicht. Ersteres ist nicht gebührenpflichtig, letzteres (also auch eventuelle Folgemaßnahmen) ist kostenpflichtig. Oder liege ich da falsch? Hier haben sich doch eigentlich auch die verschieden Bundesländer angeglichen.

Mal davon abgesehen: wie sieht es eigentlich bei nachweislich grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers aus?

Mfg Mathias



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 04.11.2008 14:53 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz ein interessanter Denkansatz
 04.11.2008 19:18 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 04.11.2008 20:02 Sven7 T.7, Monheim

0.112


VKU - Gebührenbescheid je nach Verletzungsgrad - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt