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Thema | Bestimmungen für größere Veranstaltungen | 13 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 527619 | ||
Datum | 12.12.2008 21:21 MSG-Nr: [ 527619 ] | 4683 x gelesen | ||
Immer öfters werden in jüngster Zeit Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte von kleinen Vereinen oder Dorfgemeinschaften ausgerichtet. Oftmals derart erfolgreich, dass mehrere tausend Besucher die Veranstaltungen besuchen. Mit der Organisition (vor allem dem "Drumrum") sind die Organisitoren jedoch meist hoffnungslos überfordert oder sie interessiert es einfach nicht. So werden Zufahrtsstraßen gnadenlos zugeparkt, Straßen mit Marktständen unüpassierbar verstellt usw.. Örtlich zuständige Rettungsorganisationen erhalten keine oder nur durch die presse Hinweise zu diesen veranstaltungen und können sich vielmals nicht darauf einstellen. Gibt es für derartige Veranstaltungn in der oftmals erreichten Größe keine differenzierten Vorschriften? Wer muss die Einhaltung der Auflagen durch die Gemeinde (sofern es überhaupt eine gibt...) kontrollieren? | ||||
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