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Thema | Bestimmungen für größere Veranstaltungen | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 527620 | ||
Datum | 12.12.2008 21:32 MSG-Nr: [ 527620 ] | 3423 x gelesen | ||
Die Genehmigung ist Aufgabe der zustöndigen Ortspolizeibehörde/Bürgermeisteramt und die hat sich an die geltenden Vorschrfiten zu halten. In der Regel sind das Auflagen und Zwänge die mit der Genehmigung bekannt gegeben werden und einzuhalen sind. Z. B. die Beschilderung, die Zufahrts- und Abfahrtswege, das Freihalten von Rettungswegen u.s.w. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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