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Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaBestimmungen für größere Veranstaltungen13 Beiträge
AutorTimo8 B.8, Stuttgart / BaWü527638
Datum12.12.2008 22:46      MSG-Nr: [ 527638 ]3241 x gelesen

Geschrieben von jürgen schmitzGibt es für derartige Veranstaltungn in der oftmals erreichten Größe keine differenzierten Vorschriften?
§§ 41 ff. Straßengesetz RLP: Solche Feste sind meist straßenrechtliche Sondernutzungen, die genehmigungsbedürftig sind; die Genehmigungen können unter Bedingungen/ Auflagen erteilt werden, in denen die entscheidenden Punkte zu finden sein werden.
Für Trier im Speziellen: Sondernutzungssatzung

Geschrieben von jürgen schmitzWer muss die Einhaltung der Auflagen durch die Gemeinde (sofern es überhaupt eine gibt...) kontrollieren?
Die zuständige Behörde, außerhalb deren Dienstzeit vermutlich auch in RLP die Polizei. Parkverstöße etc. auf den Zufahrtsstraßen die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Polizei.

Geschrieben von jürgen schmitzÖrtlich zuständige Rettungsorganisationen erhalten keine oder nur durch die presse Hinweise zu diesen veranstaltungen und können sich vielmals nicht darauf einstellen.
Solche Kommunikationsprobleme sollten die zuständigen Stellen miteinander besprechen - für die FW also der Wehrleiter mit der Straßen-/ Straßenverkehrsbehörde.


Gruß, Timo



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 12.12.2008 21:21 jürg7en 7s., Trier
 12.12.2008 21:32 ., Kirchheim unter Teck
 12.12.2008 21:34 jürg7en 7s., Trier
 12.12.2008 21:40 ., Kirchheim unter Teck
 12.12.2008 21:44 jürg7en 7s., Trier
 12.12.2008 21:48 ., Kirchheim unter Teck
 12.12.2008 21:54 jürg7en 7s., Trier
 12.12.2008 22:43 Adri7an 7H., Lippstadt
 13.12.2008 09:31 Udo 7B., Aichhalden
 12.12.2008 22:46 ., Stuttgart
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 12.12.2008 22:49 ., Kierspe
 13.12.2008 14:56 Step7han7ie 7G., untergruppenbach

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