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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527915 | ||
Datum | 14.12.2008 20:43 MSG-Nr: [ 527915 ] | 13150 x gelesen | ||
Hallo zusammen, gerade hab ich mit einem Kollegen telefoniert der am Freitag sein neues StLF10/6 bei Ziegler abgeholt hat. Es gab einige Ungereimtheiten und bei drei Punkten bräucht ich mal eure Hilfe. 1. Alle Ladegeräte für Handlampen und FuG's dürfen nur funktionieren wenn der Fzg.-Motor aus ist und die Zündung aus ist???? Angeblich eine "TÜV-Vorschrift". Kenn ich so nicht, hab ich so noch nicht gehört/ gesehen und entzieht sich für mich jeglicher Sinnhaftigkeit! Ziegler pocht da drauf. 2. Müssen Sicherheitsgurte an den beiden Atemschutzplätzen (gegen Fahrtrichtung) vorhanden sein? Im ausgelieferten Fzg. sind keine vorhanden. 3. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe mit 2x C-Schlauch. Der Pumbenabgang im Geräteraum endet ohne Blinddeckel! Dieser ist an einer Kette auf eine Halterung drüber angebracht. Grund: Wenn der Schnellangriff nicht benutzt wird muss der Blinddeckel auf den Pumpenabgang aufgeschraubt werden angeblich "TÜV-Vorschrift". Wenn der Geräteraum geschlossen ist, dann nicht. Pumpenabgang ist "zufällig" so weit nach außen gezogen das sich der Geräteraumberschluss auch nicht schließen lassen würde wenn der Blinddeckel auf dem Pumpenabgang angeschlossen wäre! Das sollen alles neue "TÜV-Vorschriften" sein. Helft mir mal auf die Sprünge. Ich persönlich weiß Punkt 2 nicht und halte Punkt 1 und 3 eher für unsachgemähße Ausführung. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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