Hallo zusammen,
ich wurde gestern von einem Kameraden darauf hingeweisen, das es scheinbar eine neue EU Richtlinie gibt, die jeden Kraftfahrer (BCE / Klasse 2) zu jährlichen Fortbildung verpflichtet. Habe den genauen Text nicht vorliegen, steht aber u.a.in der Zeitschrift "Trucker".
Fortbildung geht beim TÜV, Dekra und anerkannten Fahrschulen. Soweit ich weiß 7 Stunden jährlich oder 35 Stunden nach Ablauf von 5 Jahren. Und entsprechende Kosten verursacht diese Fortbildung natürlich auch.
Frage, weiß jemand von Euch ob das auch für Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen gilt ?
Oder nur für den gewerblichen Bereich ?
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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