alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikAusbildung zurück
ThemaEU Richtlinie Kraftfahrerweiterbildung6 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW529425
Datum22.12.2008 10:36      MSG-Nr: [ 529425 ]4377 x gelesen

Hallo zusammen,
ich wurde gestern von einem Kameraden darauf hingeweisen, das es scheinbar eine neue EU Richtlinie gibt, die jeden Kraftfahrer (BCE / Klasse 2) zu jährlichen Fortbildung verpflichtet. Habe den genauen Text nicht vorliegen, steht aber u.a.in der Zeitschrift "Trucker".
Fortbildung geht beim TÜV, Dekra und anerkannten Fahrschulen. Soweit ich weiß 7 Stunden jährlich oder 35 Stunden nach Ablauf von 5 Jahren. Und entsprechende Kosten verursacht diese Fortbildung natürlich auch.
Frage, weiß jemand von Euch ob das auch für Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen gilt ?
Oder nur für den gewerblichen Bereich ?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 22.12.2008 10:36 Hube7rt 7K., Erkelenz
 22.12.2008 10:46 Phil7ip 7K., Bad Segeberg
 22.12.2008 10:52 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 22.12.2008 10:50 Udo 7B., Aichhalden
 22.12.2008 10:52 Hara7ld 7G., Dietzenbach
 22.12.2008 11:42 ., Berlin

6.611


EU Richtlinie Kraftfahrerweiterbildung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt