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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umweltzonen (war: Sonntagsfahrten) | 4 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 530507 | ||
Datum | 26.12.2008 17:49 MSG-Nr: [ 530507 ] | 3540 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Lüder Pott Käse, es gibt keine "Sonderkfz" das ist _so_ jetzt auch nicht ganz richtig ;-) Es gibt bzw. gab schon reichlich SdKfz Geschrieben von Lüder Pott Doppelt Käse... Feuerwehren sind im Gesetzestext ausdrücklich ausgenommen, d.h. sie werden genannt. Du scheinst einen anderen Gesetzestext zu haben als ich. In der "Plakettenverordnung" finde ich das Wort "Feuerwehr" nicht. Da ist bei den Ausnahmen nur Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können genannt. Bei großzügiger Auslegung könnte das jedes Fahrzeug sein, in dem ein alarmierbarer FM(SB) befindet oder ein Polizeibeamter, oder.... Gruß, Henning | ||||
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