Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Durchfahrtsverbot WAR: Sonntagsfahrten | 11 Beiträge |
Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 530525 |
Datum | 26.12.2008 19:03 MSG-Nr: [ 530525 ] | 5924 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Hallo,
passend zum Thema kam bei mir jetzt die Frage auf, wie sieht es aus mit Durchfahrtsverboten nach Zeichen 253? Denn im Gesetz steht da ja:
Geschrieben von StvO §41 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Und darunter fallen ja die Feuerwehrfahrzeuge, denn sie sind ja Kraftfahrzeuge mit entsprechendem Gesamtgewicht.
Im Einsatzfall hat man durch §35 das Verbot aufgehoben. Ist es im Nicht-Einsatzfall so wie geschildert?
Weihnachtliche Grüße
Holger
Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr.
Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal
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| 26.12.2008 12:58 |
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Lüde7r P7., Kelkheim Sonntagsfahrten |
| 26.12.2008 19:03 |
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Holg7er 7M., Maintal | |