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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDurchfahrtsverbot WAR: Sonntagsfahrten11 Beiträge
AutorHolg8er 8M., Maintal / Hessen530525
Datum26.12.2008 19:03      MSG-Nr: [ 530525 ]5924 x gelesen

Hallo,

passend zum Thema kam bei mir jetzt die Frage auf, wie sieht es aus mit Durchfahrtsverboten nach Zeichen 253? Denn im Gesetz steht da ja:

Geschrieben von StvO §41 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Und darunter fallen ja die Feuerwehrfahrzeuge, denn sie sind ja Kraftfahrzeuge mit entsprechendem Gesamtgewicht.

Im Einsatzfall hat man durch §35 das Verbot aufgehoben. Ist es im Nicht-Einsatzfall so wie geschildert?

Weihnachtliche Grüße
Holger


Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr.

Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal
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