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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 533060 | ||
Datum | 05.01.2009 17:55 MSG-Nr: [ 533060 ] | 83379 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Maximilian Ruppaner Richtig nette theorien über "rechtsfreien" Raum, so kommts mir zumindest vor. Nein, kein Rechtsfreier Raum. Wir redeten bisher vom Strafrecht. Das war du meinst, ist Verwaltungsrecht. D.h. ich will als Feuerwehr (Staat) etwas vom Bürger, nämlich dass er einen Verwaltungsakt befolgt z.B., dass er sich von der Einsatzstelle entfernt, weil er sich gefährdet oder die Einsatzkräfte behindert (Platzverweis) oder sein über dem Hydranten geparktes Auto wegsetzt. Kommt er meiner mündlichen Aufforderung nicht nach, das zu machen, ergeben sich aus den jeweiligen Feuerwehrgesetzen Ermächtigungsgrundlagen, die mir Zwangsmittel erlauben (z.B. ihn beseite zu schieben oder das Auto unsanft wegzusetzen). Die Polizei setzt bei Demonstrationen auch nur das Nichtbefolgen von Platzverweisen zwangsweise durch. Das hat nichts mit einer etwaigen Verteidigung zu tun, wenn wir im Einsatz angegriffen werden. Die richtet sich nach dem Strafgesetzbuch und entsprechenden Notwehr-§§ 32 ff, die bereits genannt wurden und deren Voraussetzungen beachtet werden müssen. Übrigens stehen Einsatzkräfte während des Einsatzes unter dem Schutz von .§ 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Und das finden die meisten Richter nicht witzig. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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