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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen Bayern | 110 Beiträge | ||
Autor | Mari8o S8., Egglkofen / Bayern | 535041 | ||
Datum | 13.01.2009 10:13 MSG-Nr: [ 535041 ] | 34238 x gelesen | ||
Hallo zusammen, da hier gerade eine Thread für Niedersachsen läuft, frage ich mal wie das in Bayern so ist? in der Anlage 3 VollzBekbayFwG steht oberhalb der Tabelle "Die Dienstgrade können nach folgender Normstärke der FF vergeben werden" Was ist die Normstärke? Bezieht sich dies auf den Führpark? als 1 LF = 9 *3 = 27? Vielleicht hat hier jemadn eine Erklärung? Wie handhabt man das in euren Feuerwehren? Des weiteren: In der Verordnung zur Ausführung des BayFwG §16 (1) zu BayFwG Art18(2) "Befinden sich weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der ranghöchste anwesende Führungsdienstgrad die Einsatzleitung. Bei gleichem Dienstrang entscheidet das Dienstalter. Könnte man das so sehen das Gruppenführer = Löschmeister(=Führungsdienstgrad) sein sollten? Bitte jetzt nicht über Sinn oder Unsinn von Dienstgrade diskutieren. ;-) Danke MkG Mario Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein! Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß… Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung! | ||||
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