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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht am ex Fw-Fahrzeug privat. | 2 Beiträge | ||
Autor | Jens8 K.8, Unna / NRW | 535410 | ||
Datum | 14.01.2009 17:09 MSG-Nr: [ 535410 ] | 4350 x gelesen | ||
Hallo Leute. "Nein, nicht schon wieder son Brenner, der mit Blaulicht zum Gerätehaus brettern will!" Das habt ihr doch bei der Überschrift gedacht, stimmts. Ganz so ist es bei mir nicht. Über die Anfangseuphorie bin ich schon lange hinweg. Bei mir ist es so: Ich habe ein ehemaliges FW-Fahrzeug, einen Lada-Niva 4x4, ehemals FW Soltau/Fallingbostel (Hallo Leute) erstanden. Das Fahrzeug hat jetzt Gelblichtkalotten statt des Blaulichtes und keine Hörner mehr. Klar, TÜV! In 4 Jahren kann ich ein H-Kennzeichen beantragen, da er dann 30 wird. Nun meine Frage: Wann und wie darf ich funktionsunfähige Blulichtkalotten mit Kompressorhörnern an mein, im original lackierten, ex Feuerwehrauto montieren? | ||||
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