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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eingangstüre im Gerätehaus verschließen? | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 536964 | ||
Datum | 20.01.2009 09:40 MSG-Nr: [ 536964 ] | 8272 x gelesen | ||
Hallo, nach Auskunft einer Versicherung muss auch die Eingangstüre eines Gerätehauses immer zusätzlich verschlossen (nicht nur zugezogen) sein. Über automatische Türöffnung (Endriegelung) bei Alarm (z.B. über FME gesteuert) wurde hier schon oft was geschrieben, über den Versicherungsschutz hab ich jetzt nichts gefunden. Heißt das, wenn eine Eingangstüre im Feuerwehrhaus nicht zusätzlich verschlossen ist, zahlt die Versicherung bei Einbruch nicht? Automatische Türöffner wären dann mit Versicherungsschutz nicht möglich? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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